AGB

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Höhenrainer Delikatessen GmbH

Die AGB als PDF Datei: AGB-Hoehenrainer

1) Allgemeines
Für alle von uns abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich – soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist – die folgenden Bedingungen.

2) Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend hinsichtlich Liefermenge, Lieferzeit und Preis.

3) Aufträge
Wir nehmen Aufträge freibleibend entgegen. Zusagen hinsichtlich Mengen, Liefertermine und Preis sind erst rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Als schriftliche Bestätigung gelten auch Lieferschein und / oder Rechnung.

4) Lieferung und Lieferfristen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Von uns nicht zu vertretende Störungen des Geschäftsbetriebes, insbesondere bei Krankheiten, amtlichen Eingriffen, Streik, Aussperrung, Feuer, Diebstahl usw. auch, wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Befinden wir uns in Verzug, kann der Käufer erst nach schriftlicher Mahnung und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurücktreten.
Schadensersatzansprüche wegen Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

5) Preise
Es werden die am Liefertag gültigen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich frachtfrei Empfangsstation einschließlich Verpackung.
Entsorgungskosten des Käufers, die der Verkäufer zu tragen hat, sind im Preis berücksichtigt. Auf die Preise wird die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe berechnet.

6) Zahlung
Die Zahlungsfristen und Bedingungen sind auf der Rechnung angegeben. Das Zahlungsziel errechnet sich grundsätzlich ab dem Rechnungsdatum. Gegenansprüche dürfen nicht aufgerechnet werden, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Forderungen sind ausgeschlossen.
Gerät der Käufer in Verzug, werden Verzugszinsen zu banküblichen Kontokorrentsätzen berechnet, mindestens aber 9 % p.a. wenn nicht vom Käufer nachgewiesen wird, dass der Verzugsschaden geringer ist. Für jede Mahnung können dem Käufer 10,00 € berechnet werden.

7) Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung – einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent – auf den Käufer über. Wir weisen darauf hin, dass der Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren jeweils auch dann bestehen bleibt, wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen.
Die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung sowie die anteilige Forderung bei Weiterverarbeitung der Ware und dem daraus entstehendem Miteigentum an der neuen Ware tritt der Käufer hiermit schon im Voraus an uns ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen.

8) Gewährleistung
Unsere Ware unterliegt einer mehrfachen strengen Kontrolle, so dass die Übereinstimmung mit den für die Herstellung, den Vertrieb und die Verwendung von Lebensmitteln geltenden Bestimmungen gewährleistet ist.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Käufer nicht binnen 3 Tagen seit der Warenübernahme schriftlich rügt, die Ware weiterverkauft hat oder die Überprüfung beanstandeter Ware verweigert.
Generell erlöschen Gewährleistungsansprüche nach Ablauf der zugesicherten Haltbarkeit oder Verbrauchsfrist der Ware.
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zum Einbehalt von Forderungen, die nicht im Zusammenhang mit unmittelbar betroffenen Ware stehen. Die Zurückbehaltung des mangelhaften oder fehlenden Teilbetrages ist zulässig.

9) Kennzeichnung – Gegenproben – Behandlungsvorschriften
Bei abweichenden Orts- und Handelsbrauch ist die richtige Kennzeichnung beim Weiterverkauf der Ware Aufgabe des Käufers.
Bei amtlichen Probenahmen ist unbedingt eine repräsentative Gegenprobe zu fordern und uns in der amtlich versiegelten Form sachgerecht zu übersenden. Die Ware ist mindestens bei den vorgegebenen Temperaturen zu lagern, ohne dass die Kühlkette unterbrochen wird.

10) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Soweit nicht zwingend gesetzlich anders vorgeschrieben, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11) Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher:
EU Plattform Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.