Warum ist der amtliche Tierarzt bei der Schlachtung unverzichtbar?
Die Firma Höhenrainer Delikatessen kauft ausschließlich Fleisch von Puten, die in einem Schlachtbetrieb mit EU-Zulassung geschlachtet wurden. Damit ist durch die gesetzliche Aufsichtspflicht der Veterinärämter sichergestellt, dass
• eine Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung unter Aufsicht des zuständigen Veterinäramtes durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass das Fleisch von Puten stammt, die als gesund beurteilt wurden, und das Putenfleisch genusstauglich im Sinne der geltenden Lebensmittelgesetze ist.
• die Puten durch die Betäubung nicht getötet werden. Das Herz muss schlagen, damit die Puten vollständig ausbluten können.
• Puten, die zum Zeitpunkt der Schlachtung bereits tot sind, während der Schlachtung sterben oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur mangelhaft ausbluten, verworfen werden.
• die Puten auf dem Transport bis zur Schlachtung möglichst schonend behandelt werden.
• die hygienischen Anforderungen erfüllt werden.