So wenig Zusatzstoffe wie möglich
Unsere Kunden wünschen sich nicht nur traditionelle Wurstwaren, die wie zu Hause bei Oma schmecken sollen, sondern auch Produkte, die sicher, gesund, haltbar und appetitlich sind.
Unsere Puten-Produkte werden mit der Erfahrung traditioneller Metzger-Handwerkskunst hergestellt, wenngleich diese entsprechend moderner Anforderungen sowie von Seiten unserer Kunden als auch vom Gesetzgeber immer weiter entwickelt wird.
Heute müssen Lebensmittel nicht nur von hoher Qualität sein, diese Qualität muss auch möglichst von Charge zu Charge und im Laufe der Haltbarkeit gleich bleiben. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass die Nährwerte immer in einem gewissen, erlaubten Schwankungsbereich liegen müssen oder die Produkte lange ihre appetitliche Farbe behalten sollen.
Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte, die durch viele Faktoren gewährleistet wird. Allem voran steht die Qualität und Frische der verwendeten Rohstoffe und deren sorgfältige, hygienische Verarbeitung. Auch Lebensmittelzusatzstoffe leisten dazu ihren Beitrag, indem sie z.B. die Wurst „umröten“, deren Farbe und Konsistenz erhalten etc. Bei der Höhenrainer Putenwurst verwenden wir nur so viele Lebensmittelzusatzstoffe wie unbedingt nötig und diese wählen wir sehr sorgfältig aus.
Bei der Höhenrainer-Putenwurst verzichten wir komplett auf diese Zusatzstoffe:
– Geschmacksverstärker, Würze, Hefeextrakte
– Künstliche Farbstoffe
– Künstliche Aromastoffe
Was sind eigentlich “E-Nummern”?
Zusatzstoffe dürfen nur dann in Lebensmitteln eingesetzt werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind. Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass sie gesundheitlich unbedenklich, sowie technologisch notwendig sind und den Verbraucher nicht täuschen.
Der Gesetzgeber legt für jeden Lebensmittelzusatzstoff nicht nur fest, für welchen Zweck er mit welcher maximalen Menge eingesetzt werden darf, sondern legt auch die Verkehrsbezeichnung und als Kurzform die sogenannte E-Nummer fest. Das „E“ steht für Europa, da die sogenannten E-Nummern einheitlich für ganz Europa festgelegt werden.
Zusatzstoffe müssen deklariert werden. Die Deklaration erfolgt im Zutatentext mit der technologischen Funktion und der Verkehrsbezeichnung oder deren E-Nummer, beispielsweise „Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure“ oder „Antioxidationsmittel: E300“.